
© www.blossey.eu / FUNKE Foto Service
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Das Verbot wird zwischen dem 1. September und dem 15. Oktober bei uns eingeführt. Wer dagegen verstößt, bekommt zunächst einen Platzverweis — im Wiederholungsfall ein Hausverbot. Bahnhofsgastronomie ist ausgenommen, Alkohol im Gepäck ebenfalls. An 30 Bahnhöfen gilt das Verbot bereits heute — darunter Köln, Essen und Hamburg. Die Erfahrungen dort zeigten laut Bahn: weniger Gewalt, weniger Müll. Auslöser für die bundesweite Ausweitung war ein gewalttätiger Angriff am vergangenen Freitag, der nach Angaben der Bahn in Zusammenhang mit Alkohol stand.
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