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Verbraucherzentrale:  Mehr Rechte bei Reparaturen
© FUNKE Foto Services - Volker Herold
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Verbraucherzentrale: Mehr Rechte bei Reparaturen

Wer ein kaputtes Elektrogerät hat, bekommt ab heute, dem 31. Juli 2026, mehr Rechte. Darauf weist die Verbraucherzentrale Oberhausen hin.

Veröffentlicht: Freitag, 31.07.2026 08:19

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Neu ist: Hersteller müssen viele Geräte auch nach der normalen Gewährleistung reparieren und passende Ersatzteile bereithalten. Das gilt zum Beispiel für Smartphones, Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke und Staubsauger, heißt es von der Verbraucherzentrale. Wer sich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur statt für ein neues Gerät entscheidet, bekommt außerdem zwölf Monate extra Schutz. Das kann etwa wichtig sein, wenn ein Fernseher kurz nach der Reparatur wieder ausfällt. Auch bei einer Waschmaschine kann das für Verbraucher teuer werden, wenn ohne den neuen Schutz schnell der nächste Defekt kommt. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, Kassenbons, Rechnungen und Reparaturbelege gut aufzubewahren und vor einer Reparatur einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Verweigert ein Hersteller eine gesetzlich vorgesehene Reparatur oder entstehen Streitigkeiten über Kosten oder Ansprüche, helfen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

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