3G-Regelung für Schüler in Weihnachtsferien
Veröffentlicht: Dienstag, 21.12.2021 06:02
Schüler brauchen zum Bus- und Bahnfahren in den Weihnachtsferien einen 3G-Nachweis. Das ist nötig, weil in den Weihnachtsferien keine regelmäßigen Coronatests in den Schulen gemacht werden können, sagt die Oberhausener Stoag. Dafür hat NRW die Coronaschutzverordnung angepasst.
Der Schülerausweis reicht vom 27. Dezember bis einschließlich 9. Januar für die öffentlichen Verkehrsmittel als Nachweis nicht aus. Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche müssen für´s Bus- und Bahnfahren geimpft, genesen oder aktuell getestet sein und das auch belegen können, wenn sie kontrolliert werden.