Ab heute 3G in der Stadtverwaltung

Wer ab heute in Gebäude der Oberhausener Stadtverwaltung möchte, muss 3G erfüllen - also entweder genesen, geimpft oder getestet sein. Das ist ab heute Pflicht, sagte uns ein Stadtsprecher. Besucher müssen ihren Status nachweisen.

© Gerd Wallhorn

Wer weder genesen noch geimpft ist, muss einen offiziellen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei Schülern über 16 Jahren kann der Testnachweis durch eine Schulbescheinigung ersetzt werden, Kinder und Jugendliche unter 16 müsse keine Nachweise erbringen. Kontrolliert wird 3G in den städtischen Gebäuden mit sehr viel Publikumsverkehr durch Sicherheitspersonal. Dazu gehören zum Beispiel unsere Rathäuser, das Concordiahaus, die Zulassungsstelle und das Gesundheitsamt. Die Stadt weist darauf hin, dass die ab heute geltende 3G-Regel in Dienstgebäuden nicht die vorhandene 2G-Regel in einigen Bereichen ersetzt. In Museen, Ausstellungen, Theater, Tierparks und Schwimmbäder gilt weiter 2G: man muss entweder genesen oder geimpft sein.

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