Ab heute gelten neue Corona-Regeln

In NRW tritt heute (20.8.) eine neue, einfachere Coronaschutzverordnung in Kraft. Die neuen Regeln gelten damit auch bei uns in Oberhausen. Sie basieren auf dem 3G-Prinzip, sagt der Krisenstab. Das heißt, alles dreht sich um geimpft, getestet oder genesen.

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Die Inzidenzstufen 0 bis 3 gibt es ab sofort nicht mehr. Stattdessen ist ein Inzidenzwert ab 35 ausschlaggebend für die 3G-Beschränkungen - und zwar ab fünf Tagen in Folge. Die neuen Regeln können bei Überschreiten des Wertes nur in Oberhausen gelten, aber auch in ganz NRW, wenn die Inzidenz landesweit die Marke von 35 erreicht. Aktuell liegt NRW schon seit Tagen darüber, so dass die Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung direkt ab heute einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen greifen. Die neue Coronaschutzverordnung gilt erst mal bis zum 17. September. Hier gibt es noch mal alle Infos zum Nachlesen.

Die wichtigsten Regeln ab heute (20.8.):

- Wer geimpft oder genesen ist, dem stehen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote weiter offen. 

- Wer gar nicht geimpft ist, noch nicht vollständig geimpft oder auch noch kein Corona hatte, braucht für folgende Bereiche einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist:

* Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich gilt ein Hygienekonzept)

* Sport in Innenräumen

* Innengastronomie

* Körpernahe Dienstleistungen

* Beherbergung

* Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

Die Regelung gilt auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko, dass sich viele Leute anstecken - zum Beispiel in Clubs, Discos, bei Tanzveranstaltungen oder privaten Feiern. Weil das Risiko sich mit Corona zu infizieren hier besonders hoch ist, reicht ein Antigen-Schnelltest nicht aus. Es muss ein PCR-Test gemacht werden.

- Für Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Wohnformen der Eingliederungshilfe oder Unterkünfte für Flüchtlinge gilt immer die 3G-Regel - und zwar ganz unabhängig vom Inzidenzwert.

- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten grundsätzlich als "getestet", weil sie ja zweimal die Woche in der Schule Corona-Tests machen müssen. Sie können einfach ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, brauchen keinen Test.

- Die Maskenpflicht bleibt für bestimmte Bereiche bestehen - ganz unabhängig von der Inzidenz. Sie muss im ÖPNV, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen, an Verkaufsständen und bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz) getragen werden.

- Generell gilt weiter die Empfehlung, AHA+L-Regeln einzuhalten (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, im Alltag Abstand halten und Lüften).

Gesundheitsministerium bezieht sich auf mehr Daten

Mit der neuen Coronaschutzverordnung wird jetzt das umgesetzt, was Experten und Politiker schon länger gefordert haben, nämlich für die Corona-Regeln nicht mehr nur auf die Inzidenz zu gucken. Stattdessen stützt sich das Gesundheitsministerium jetzt jeden Tag auf noch mehr Daten, um die Corona-Lage zu bewerten. Dazu gehören unter anderem die Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern - vor allem auf den Intensivstationen, die Zahl der Todesfälle, das Alter der Infizierten, der sogenannte "R-Wert" und die Impfquote. Dann wird alle vier Wochen geprüft, ob anhand dieser Daten die Coronaschutzverordnung angepasst werden muss. Darum gilt die aktuelle Version erst mal nur bis zum 17. September. Dann sind die ersten vier Wochen rum. Und ein Check der bestehenden Regeln wird fällig.

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