Ab sofort "2G plus" in Restaurants und Cafés

In ganz NRW und damit auch hier bei uns in Oberhausen gilt ab heute (13.1.) eine neue Coronaschutzverordnung. Ab sofort greift zum Beispiel die 2G plus-Regelung in der Gastronomie.

© Stefan Arend/FUNKE Foto Services

Wer geimpft ist und ins Restaurant möchte, braucht zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. Das gilt außerdem auch für Sport- und Fitnessangebote wie zum Beispiel Fitness-Studios oder Schwimmbäder und für weite Teile des Freizeitbereichs.

Ausnahmen

Ausnahmen gibt es für geboosterte und genesene Personen. Wer doppelten Impfschutz hat, in den letzten drei Monaten Corona hatte und jetzt wieder gesund ist, braucht keinen zusätzlichen Schnelltest. Das gilt auch für alle, die schon eine dritte Auffrischimpfung bekommen haben.

Neu ist, dass wir, überall wo ein negativer Nachweis nötig ist, auch vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest machen können. Der Test berechtigt aber nur zum Zutritt für das konkrete Angebot. Ob Selbsttests vor Ort - zum Beispiel im Fitness-Studio - angeboten werden, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung selbst.

Maskenpflicht

Weil die Omikron-Variante des Coronavirus so ansteckend ist, wird außerdem die Maskenpflicht wieder ausgeweitet. Wir müssen ab sofort wieder in Warteschlangen im Freien Maske tragen. Das gilt auch bei Veranstaltungen und Versammlungen, wenn dort keine 3G- oder 2G- Zugangsregelung gilt. Außerdem empfiehlt die NRW-Landesregierung beim Einkaufen aktuell lieber eine FFP2-Maske, statt einer OP-Maske zu tragen, weil diese besser schützt.

Zuschauer bei Veranstaltungen

Bislang gab es schon eine Zuschauer-Obergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Die gilt ab sofort einheitlich für überregionale und regionale Veranstaltungen wie Fußballspiele - also auch für Spiele von RWO.

Noch keine neuen Quarantäneregeln

Neue Quarantäneregeln gibt es noch nicht. Der Bundestag entscheidet heute darüber, morgen noch der Bundesrat. Dann muss NRW reagieren.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung setzt die Landesregierung die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz um. Die Maßnahmen sollen helfen, dass die Omikron-Variante sich nicht so schnell ausbreitet, die Krankenhäuser nicht überlastet werden und die kritische Infrastruktur aufrechterhalten werden kann. Das heißt, dass unter anderem Stadtverwaltungen, Polizei, Feuerwehr oder Müllabfuhr weiter arbeiten können. Die neue Coronaschutzverordnung gilt bis zum 9. Februar. Für den 24. Januar ist eine neue Bund-Länder-Konferenz geplant.

Hier geht es zur neuen Coronaschutzverordnung für NRW.

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