
Justiz
Budapest (dpa) - Das Budapester Stadtgericht hat die non-binäre deutsche Person Maja T. zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos, der das Urteil verlas, sah es als erwiesen an, dass die 25-jährige Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt war. Der Verdacht der politischen Einflussnahme und Bedenken wegen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn überschatteten das Verfahren, das sich über ein knappes Jahr hinzog.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Maja T. und die Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an. Der Richterspruch stellt die Straftatbestände der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung fest. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Richter Sos. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidigung einen Freispruch.
Letzte Worte: Bekenntnis zum Antifaschismus
T. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Am Mittwoch, unmittelbar vor der Urteilsverkündung, erhielt die non-binäre Person die Gelegenheit für ein letztes Wort: «Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften. (...) Da ist kein Wunsch zu verletzen und zu töten.» Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug hätten sie zermürben sollen. «Auch ein Mensch braucht das Sonnenlicht.» Sie habe sich aber nicht zermürben lassen, fügte T. hinzu. Nicht-binäre oder non-binäre Menschen ordnen sich nicht oder nur teilweise in die Kategorie Frau oder Mann ein.
Im großen Saal des Budapester Stadtgerichts lauschte eine kleine, vom Gericht zugelassene Gruppe von Unterstützern – Menschen aus der linken Szene in Deutschland, Geschwister und allen voran T.s Vater Wolfram Jarosch – gebannt den Worten einer Person, die zuvor an der Leine und in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden war. Am Ende des Tages, beim Verlassen des Saals, riefen sie «Free Maja!» und hielten ein Transparent hoch.
Es lägen gar keine Beweise für eine Schuld seines Kindes vor, hatte Vater Jarosch noch vor der Verhandlung in einer improvisierten Pressekonferenz auf der Straße beim Gerichtsgebäude beteuert. Danach zeigte er sich enttäuscht. «Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt», teilte er nach der Urteilsverkündung über eine Presseaussendung mit.
Karlsruhe: Auslieferung an Ungarn war rechtswidrig
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht. Politiker der Linken, der Grünen und der SPD fordern die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.
Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskameras in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.
Ministerpräsident Orban forderte harte Bestrafung
Der Fall hatte in Ungarn für großes Aufsehen gesorgt. Der rechtspopulistische Ministerpräsident Viktor Orban und andere Regierungsmitglieder hatten mehrfach ihre Erwartung nach einer harten Bestrafung geäußert. Orban stufte außerdem die «Antifa-Gruppierung» als Terrororganisation ein. Ein weiterer «Tag der Ehre» mit Tausenden Neonazis und Rechtsextremisten als Teilnehmern steht am 14. Februar auf dem Programm. Friedliche Gegendemonstrationen von Antifaschisten, wie sie in den vergangenen Jahren stattfanden, könnten wegen der Terroreinstufung der «Antifa» erstmals unter ein polizeiliches Verbot fallen.
Linken-Politiker spricht von «Schauprozess»
Politiker mehrerer deutscher Parteien verurteilten den Richterspruch, das Strafmaß, die Umstände des Verfahrens und die Auslieferung T.s durch Deutschland. Martin Schirdewan, Co-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament, bezeichnete das Urteil als «Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen». Es füge sich «nahtlos in die autoritäre Inszenierung» von Orbans Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner und Gegnerinnen punkten wolle und dabei die Justiz missbrauche.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, sagte der «Welt»: «Das Urteil steht am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen.» Mit Blick auf die Bewertung der Auslieferung T.s durch das Bundesverfassungsgericht fügte sie hinzu: «Es muss nun geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen.»
Daniel Freund von der Fraktion der Grünen im Europaparlament schrieb in einer Mitteilung: «Ich weiß nicht, ob Maja T. schuldig oder unschuldig ist. Aber ich weiß, dass Ungarns Justiz die rechtsstaatlichen, europäischen Standards nicht erfüllt.» Mit der Auslieferung T.s nach Ungarn hätten sich die zuständigen deutschen Behörden «zu Komplizen des korruptesten Staatschefs Europas» – von ihm gemeint ist Orban – gemacht.

