
© www.blossey.eu / FUNKE Foto Services
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Das hatte am Freitag (14.6.) entschieden, dass der Mietvertrag mit der AfD durch die Messe Essen nicht gekündigt werden darf. Für heute (17.6.) war am Landgericht in Essen ein Anhörung geplant. Diese hat das Gericht heute Morgen abgesagt. Die Messe hatte den Vertrag mit der AfD jüngst gekündigt, nachdem die Partei sich geweigert hatte, sich zu verpflichten, auf strafbare Äußerungen zu verzichten. Das Verwaltungsgericht kassierte die Kündigung wieder ein, weil es einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung von Parteien sah. Am letzten Juni-Wochenende werden zum AfD-Parteitag zahlreiche Gegendemonstrationen mit zehntausenden Teilnehmern erwartet.
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