Aufenthaltsrecht für bulgarische Familie

Die im Mülheimer Vergewaltigungsfall geplante Abschiebung ist erst einmal gescheitert. Vor Ablauf der Frist heute hat die betroffene bulgarische Familie einen Arbeitsvertrag vorgelegt: 9,5 Wochenstunden in einer Essener Gebäudereinigungsfirma - mit dieser Bestätigung muss die Stadt nach der EU-Gesetztgebung der Familie bis auf Weiteres doch wieder ein Aufenthaltsrecht einräumen - zähneknirschend.

Aber möglicher Weise ist das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen. Die Stadt will den Vertrag nämlich genau prüfen. Zuletzt hatte Sie die bulgarische Familie vergeblich gesucht - jetzt steht fest: Sie ist bei Verwandten untergekommen. Der 15-jährige Sohn soll als Haupttäter einer Gruppe eine junge Frau vergewaltigt haben. Er sitzt weiter in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Ihn und und zwei weitere mutmaßliche Täter Mitte Oktober Anklage erhoben. Demnach soll einer der drei Angeklagten Anfang Juli eine 18-Jährige zu einem Treffpunkt bestellt und die junge Frau in ein Waldstück am Eppinghofer Bruch geführt haben. Dort soll es dann zu der Gruppenvergewaltigung gekommen sein.

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