Ausgangssperre gilt ab Mitternacht

Oberhausen setzt ab Mitternacht die bundesweite Notbremse um. Bei uns in der Stadt liegt der Corona-Inzidenzwert schon länger über 100. Das heißt, dass bei uns ab Mitternacht (23. auf den 24.4.) eine Ausgangssperre greift. Bis 5 Uhr früh müssen wir Zuhause bleiben.

Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn wir zur Arbeit müssen, Pflegebedürftige betreuen oder Tiere versorgen. In den folgenden Tagen gilt die Ausgangssperre dann bereits ab 22 Uhr. Bis Mitternacht ist es dann aber noch erlaubt, allein Sport zu treiben - also beispielsweise Joggen zu gehen.

Schulen und Kitas machen weiter wie bisher

Mit der Notbremse werden ab Mitternacht auch die Kontaktbeschränkungen verschärft. Es darf sich dann bis auf weiteres ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Schulen und Kitas in Oberhausen können nächste Woche so weitermachen wie in dieser Woche. Distanzunterricht und Notbetreuung greifen erst, wenn eine Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Das ist in Oberhausen aktuell nicht der Fall (Stand 23.4.).

Shoppen weiter mit negativem Test möglich

Auch im Einzelhandel bleibt erst mal alles wie gehabt. Es gelten unter anderem für Supermärkte, Drogerien oder Tankstellen die bereits bekannten Auflagen wie Maskenpflicht und Beschränkung der Kundenzahl. Über das Click&Meet-System können Kunden mit negativem Corona-Schnelltest weiter in Geschäften einkaufen gehen oder bestellte Ware abholen. Schärfere Regeln treten erst in Kraft, wenn die Inzidenz in Oberhausen an drei aufeinander folgenden Tagen 150 überschreitet.

Friseure und Fußpflege mit Negativ-Test

Friseure und Fußpflege bleiben weiter geöffnet. Kunden müssen aber eine Bescheinigung über einen negativen Corona-Test mitbringen. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein. Darüber hinaus müssen Kunden genauso wie Dienstleister eine FFP2- oder eine vergleichbare Maske tragen. Eine OP-Maske reicht nicht aus.

FFP2-Maske in Bussen und Bahnen

Die Pflicht zum Tragen von FFP2- oder vergleichbaren Masken gilt ab morgen auch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr - also zum Beispiel in den Bussen und Bahnen der Stoag sowie an Haltestellen und Bahnhöfen.

Die Regeln der gesetzlichen Notbremse müssen erst mal bis zum 30. Juni umgesetzt werden. Sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz in Oberhausen an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter den Wert von 100, können die strengen Vorgaben zwei Tage später ausgesetzt werden.

Über die Notbremse in Oberhausen informiert die Stadt auch auf ihrer Internetseite, ihren Social Media-Kanälen, über die WarnApp NINA und über die dynamischen Wegweiser an den großen Ein- und Ausfahrtsstraßen. Außerdem lassen sich die Regeln der bundesweiten Notbremse auf der Seite der Bundesregierung nachlesen.

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