
© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services (Symbolfoto)
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Das ist auch bei uns in Oberhausen Tradition und wird auch von den Behörden geduldet. Beliebt ist vor allem der Bereich am Kaisergarten. Legal ist es aber nicht und ausdrücklich verboten z.B. unter Brücken, an Liegestellen oder im Bereich von Schleusen. Auch das Springen von Brücken ist nicht erlaubt. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Die Wasseraufsicht warnt, dass vorbeifahrende Schiffe Bugwellen auslösen und Strömungen verursachen. Auch für erfahrene Schwimmer könnte das gefährlich werden. In diesem Sommer hat es bereits zwei tödliche Badeunfälle im Dortmund-Ems-Kanal gegeben. Im letzten Sommer wurde ein Schwimmer im Kanal bei Herne unter ein Frachtschiff gezogen, kam da aber zum Glück noch lebend raus.
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