© Sebastian Sternemann / FUNKE Foto Services
© Sebastian Sternemann / FUNKE Foto Services
Anzeige
Das Ticket gibt es für alle, die z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld bekommen. Bei der Bestellung muss das auch nachgewiesen werden. Das DeutschlandTicket Sozial hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie der Berechtigungsnachweis. Das Enddatum steht auf der Trägerkarte. Das Abo endet automatisch an diesem Tag. Wer das Abo verlängern möchte, muss eine neue Trägerkarte der Behörden vorlegen. Bei einer Kontrolle in Bus oder Bahn muss nur das Ticket samt Personalausweis vorgezeigt werden, nicht der Berechtigungsnachweis. Das bisherige SozialTicket der STOAG bleibt im Sortiment. Es kostet monatlich im Abo rund 36 Euro, gilt dann aber nur in Oberhausen.
Anzeige