Die Stadt Oberhausen meldet Corona-Zahlen nicht mehr

Die Aussagekraft der Inzidenzwerte sei nicht mehr gegeben, heißt es vom Krisenstab. Der Grund: Es gibt keine Testpflicht mehr und es stecken sich weniger Menschen mit dem Virus an.

© Stefan Arend/FUNKE Foto Services


Bei den Corona-Schutzmaßnahmen gibt es einige Veränderungen: Seit gestern müssen keine Masken mehr im ÖPNV getragen werden. Ab heute können wir die Masken auch im Fernverkehr weglassen. Allerdings gilt bis zum 7. April bundesweit die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen.

In Schulen und Kitas gibt es keine Testpflicht mehr. Deshalb werden ab dem 10. Februar auch keine Selbsttests mehr an Schulen und Kitas geliefert. Bei Bedarf, kann das aber geändert werden. Die Test, die noch übrig geblieben sind, können weiterhin an die Eltern ausgegeben werden. Das Ablaufdatum darf aber nicht überschritten sein.

Corona-Infizierte müssen sich seit Dienstag (31.01) nicht mehr isolieren. Positiv-getestete müssen also nicht mehr in Quarantäne für fünf Tage. Allerdings dürfen diese bis fünf Tage nach dem positiven Test nicht in bestimmte Einrichtungen gehen. Das sind zum Beispiel Pflegeheime und Krankenhäuser. Beschäftigte solcher Einrichtungen dürfen erst, wenn sie wieder negativ sind, arbeiten.

Die Landesregierung appelliert, dass sich Bürger eigenverantwortlich und rücksichtvoll verhalten. Wer krank ist, solle lieber Zuhause bleiben.

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