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65 Prozent davon waren für den Steuerzahler erfolgreich. Fazit der Sparkasse: Es lohnt sich, den Einkommensteuerbescheid gründlich zu prüfen. Arbeitgeber könnten beispielsweise eine Lohnabrechnung nachträglich korrigiert haben. Wenn das Finanzamt aber mit den ursprünglich übermittelten Daten rechnet, ist der Fehler drin. Außerdem sollten wir prüfen, ob beispielsweise Werbungskosten oder Sonderausgaben in voller Höhe anerkannt wurden. Bei einer Steuer-Software sei das Ganze einfach: Mit der Funktion „Bescheidprüfung“ können wir an den einzelnen Posten die Differenzen zwischen der Erklärung und den Werten des Steuerbescheids erkennen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats ab Zustellung des Steuerbescheids eingelegt werden.
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