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Foto: Polizei Oberhausen
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Erfolgreicher Schwerpunkteinsatz im Rahmen der strategischen Fahndung

Oberhausen (ots) -

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Das Polizeipräsidium Oberhausen hat sich seit dem März 2026 das Behördenziel "Sichere Innenstadt" auf die Fahnen geschrieben. Deshalb fand am Mittwochabend (04.11.) erneut ein umfangreicher Sondereinsatz im Rahmen der strategischen Fahndung statt. Dieses polizeiliche Instrument wurde von Polizeipräsidentin Dr. Sackermann ab dem 1. November für die Zeit von 28 Tagen angeordnet. Es ermöglicht, Personen im öffentlichen Raum anzuhalten sowie Fahrzeuge und mitgeführte Gegenstände zu kontrollieren (§ 12a Polizeigesetz NRW), um schwerwiegende Straftaten frühzeitig zu verhindern. Ziel ist es, potenzielle Täter rechtzeitig zu erkennen und Straftaten bereits im Vorfeld zu unterbinden.

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Der Großeinsatz ist Teil des erklärten Behördenschwerpunkts der Polizeibehörde Oberhausen "Sichere Innenstadt" und soll durch die erhöhte Polizeipräsenz zur Stärkung des Sicherheitsgefühls beitragen. Der Einsatz erfolgte gemeinsam mit Kräften der Stadt Oberhausen (u. a. Ordnungsbehörde, Ausländerbehörde, Bauaufsicht), des Hauptzollamts Duisburg und der Steuerfahndung. Konzeptverantwortlicher und Einsatzleiter Polizeidirektor Oliver Olbers zeigt sich zufrieden mit dem Verlauf: "Wir wollen, dass sich die Menschen in Oberhausen sicher fühlen - und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern in ihrem Alltag. Dafür zeigen wir Präsenz, schauen genau hin und nutzen alle polizeilichen Möglichkeiten, um dort konsequent einzuschreiten, wo es notwendig ist. Das Ergebnis beweist, dass wir auf dem richtigen Weg sind."

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Polizeipräsidentin Dr. Sackermann freut sich ebenfalls über den gelungenen Einsatz: "Mit unserem Behördenschwerpunkt verfolgen wir ein klares Ziel: Wir wollen die Sicherheit in der Innenstadt spürbar verbessern. Durch zahlreiche Einsätze, auch gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern, sind wir diesem Ziel bereits ein gutes Stück nähergekommen. Das ist ein wichtiges Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger, dass sich etwas verändert. Mein Dank gilt deshalb allen Beteiligten sowie den Netzwerkpartnern, die zu diesem Erfolg beitragen."

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Oberbürgermeister Thorsten Berg, der gemeinsam mit Ordnungsdezernent Michael Jehn den Einsatz begleitete, betont: "An erster Stelle möchte ich mich bei allen beteiligten Einsatzkräften und Behörden für ihren heutigen Einsatz bedanken. Die Oberhausener Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass unsere rechtsstaatlichen Spielregeln auch von allen eingehalten werden. Mit dem heutigen Einsatz haben Stadt, Polizei, Zoll und Steuerfahndung nicht nur konkrete Verstöße geahndet. Wir haben auch ein wichtiges Signal gesendet: Wir schauen hin und handeln entschlossen!"

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"Die wiederholten gemeinsamen Kontrolleinsätze ermöglichen es unseren Behörden, sehr gezielt dort einzugreifen, wo der Rechtsstaat missachtet wird. Das gilt bei schwerwiegenden Delikten wie auch für die konsequente Ahndung kleinerer Verstöße. Wenn die Bürgerinnen und Bürger erleben, dass die Behörden tatkräftig gemeinsam handeln, stärkt das auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat", ergänzt Ordnungsdezernent Michael Jehn.

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Die Polizei unterstützte die Partnerbehörden im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe bei der Überprüfung von diversen Gastronomiebetrieben. Außerdem wurden in verschiedenen Bereichen der Innenstadt eine Vielzahl von Verkehrs- und Personenkontrollen durchgeführt.

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Die Bilanz:

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110 Personen- und Verkehrskontrollen

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Diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen durch die Netzwerkpartner

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1 Strafanzeige aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung

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Sicherstellung von unversteuertem Tabak, weiterer Tabakarten und gefälschter Lebensmittelprodukte

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1 Blutprobe nach Verkehrsdelikt sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige

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5-mal lag der Verdacht auf einen illegalen Aufenthalt auf

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1 vorläufige Festnahme nach illegalem Aufenthalt und Durchführung einer ED-Behandlung

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2 Strafanzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz und Sicherstellung der Betäubungsmittel

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Zwei Betriebe wurden aufgrund diverser Verstöße vorläufig geschlossen

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5 Strafanzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz

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Sicherstellung eines E-Scooters mangels Eigentumsnachweises

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18 Ordnungswidrigkeiten nach der StVO

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Rückfragen bitte an:

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