Ermittlungsverfahren gegen Indoorspielplatzbetreiber eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Kohlenmonoxid-Vorfall im Indoor-Spielplatz „Tobebox“ in Sterkrade das Verfahren auch gegen den Betreiber des Spielplatzes eingestellt. Das hat uns eine Sprecherin des Amtsgerichts Oberhausen bestätigt.

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Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft auch schon das Ermittlungsverfahren gegen den Besitzer der Halle eingestellt. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass ein unglückliches Zusammenspiel beim Betrieb einer Abzugshaube und nicht ordnungsgemäß gewarteten Deckenheizstrahler das Kohlenmonoxid-Unglück ausgelöst hatte. Dabei waren der Spielplatz-Betreiber für die Abzugshaube und der Hallenbesitzer für die Heizstrahler verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft geht von einem möglichen geringen Fehlverhalten der jeweils beiden aus. Auf dem Indoor-Spielplatz waren im April 2017 mehrere Erwachsene und Kinder durch Kohlenmonoxid verletzt worden. Zivilrechtliche Ansprüche sind von der Einstellung des Verfahrens nicht betroffen.

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