Falsche Bescheinigungen für gestohlene Affen

Am Amtsgericht Duisburg startet in einer Woche eine Prozess rund um Tierquälerei. Die Fälle liegen schon ein paar Jahre zurück. Die Spur führt auch nach Oberhausen.

© Lars Heidrich / FUNKE Foto Services

Einer der Angeklagten soll im Jahr 2015 aus dem Krefelder Zoo drei seltene Affen und aus dem Duisburger Zoo eine Schildkröte gestohlen haben. Der Hauptangeklagte hat sich laut Anklage dann bei der Stadt Oberhausen Artenschutzbescheinigungen für eine noch seltenere Affenart ausstellen lassen. Er soll so beim Verkauf mehr Gewinn erzielt haben. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, die von ihm gehaltenen Affen vernachlässigt zu haben. Sie sollen wegen mangelhafter Pflege gestorben sein. Bei mehreren Affen hatte der Mann offenbar auch ohne ausreichende Betäubung die Transponder herausgeschnitten und die Wunden schlecht versorgt. Beginn der Verhandlung ist am 7. April. Ein möglicher Folgetermin ist für den 28. April angesetzt.

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