Frist bei der Steuererklärung endet bald

Für viele Steuerzahler, die eine Erklärung für das vergangene Jahr abgeben müssen und das noch nicht erledigt haben, wird es Zeit. Bis spätestens 2. Oktober müssen die Unterlagen eingereicht sein. Darauf weisen die Oberhausener Finanzämtern hin. Diese Frist gilt für alle Bürger, die zuvor eine Fristverlängerung beantragt haben. Steuerzahler, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet haben, haben mit der Abgabe noch bis zum 31.Juli 2024 Zeit.

Zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet sind zum Beispiel Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden. Auch müssen Berufstätige, die Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder andere Einkünfte von jeweils mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten bzw. erzielt haben, eine Steuererklärung abgeben.

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