
© 2022 foto@luftbild-blossey.de
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Konkret geht es um rund einen halben Kilometer langen Abschnitt zwischen A2 und dem Joseph-Haydn-Weg. Das Urteil erging jetzt nach einer Klage im Eilverfahren. Die Richter geben hier der Stadt zunächst recht. Sie hatte vor rund zwei Jahren das Tempo auf dem Abschnitt reduziert, um die Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen. Das Gericht sagt: Hier geht der Gesundheitsschutz vor, zumal die Fahrtzeit für Autofahrer nur unwesentlich verlängert werde (rechnerisch um 26 Sekunden auf 550 Metern). Es steht noch ein Hauptverfahren in der Sache an. Bis dahin bleibt Tempo 30 auf der Kirchhellener Straße bestehen. Gegen den Eilbeschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt werden.
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