
Gericht hält Oberhausener Grundsteuer für verfassungswidrig
Ein Gerichtsurteil zur Grundsteuerreform könnte Oberhausen dazu zwingen, seine zu Steuersätze ändern. Das hat die für Oberhausen zuständige Industrie- und Handelskammer mitgeteilt - sie beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Demnach sind die unterschiedlich hohen Grundsteuersätze für Wohnhäuser und Gewerbeobjekte in Oberhausen möglicherweise nicht rechtens.
Veröffentlicht: Mittwoch, 10.12.2025 07:53
Das Oberhausener Grundsteuermodell ist nach Ansicht der Gelsenkirchener Richter verfassungswidrig. In Oberhausen müssen Eigentümer von Gewerbeobjekten einen höheren Grundsteuersatz zahlen, als Eigentümer von Wohnhäusern. Laut Gericht gibt es für so ein Steuermodel keinen sachlichen Grund. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, muss unsere Stadt ihr Satzungen ändern und eventuell Steuergelder zurückzahlen. In einem Bericht der WAZ aus dem vergangenen Jahr, rechnet die Stadt mit fast 9 Millionen Euro, die pro Jahr in der Kasse fehlen werden, wenn die getrennten Grundsteuersätze gerichtlich gekippt werden. Die Unternehmen in Oberhausen könnten sich dann über finanzielle Entlastungen freuen. Private Hausbesitzer und Wohnungsmieter müssten sich dagegen auf höhere Steuerabgaben an die Stadt einstellen.