
© Olaf Fuhrmann/FUNKE Foto Services
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Landgericht Essen
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Das Landgericht sagt, dass der Mann unter anderem Scheinrechnungen anderer Firmen nutzte, um so Geld für schwarz gezahlten Lohn zu bekommen. Außerdem hat der Mann Arbeitsverträge gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, damit Osteuropäer Sozialleistungen beantragen konnten. Arbeiten wurden aber gar nicht ausgeführt. Das Gericht sieht das als Beihilfe zum Betrug an. Allein hier soll ein Schaden von 200.000 Euro entstanden sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgeflogen war der Unternehmer bei Ermittlungen des Zoll.
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