Gewerkschaft: Weihnachtsgeld auch für Mini-Jobber
Veröffentlicht: Freitag, 13.12.2024 14:30
Beschäftigte in Oberhausen sollten spätestens jetzt den "Weihnachtsgeld-Check" machen. Dazu rät die Gewerkschaft NGG.
Sie spricht davon, dass es immer wieder Chefs gebe, die das Geld zum Jahresende nicht auszahlen - und das, obwohl es im Tarif- oder Arbeitsvertrag zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gingen oft leer aus. Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Grundsätzlich vorgeschrieben ist Weihnachtsgeld vom Gesetzgeber nicht. Nach einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung bekommen aber 77 Prozent der Tarifbeschäftigten die Sonderzahlung, sonst im Schnitt nur die Hälfte.