"Glück auf" - Steigerlied ist Kulturerbe

Das Steigerlied gehört jetzt bundesweit zum Immateriellen Kulturerbe. Die Kulturministerkonferenz hat in Berlin dem entsprechenden Antrag des Landes NRW zugestimmt.

© Ralf Laskowski - Radio Emscher Lippe

Das Steigerlied sei gesellschaftlich verankert, wandlungsfähig, offen sowie inklusiv und trage zur kulturellen Vielfalt und Kreativität bei, so die Begründung der Jury. Das Singen des Steigerlieds habe selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Neben dem Steigerlied sind auch Reitlehre und Zirkus neu zum Immateriellen Kulturerbe erklärt worden.

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