
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH
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Voraussetzung sind ein dauerhafter Wohnsitz in Oberhausen. Schulpflichtig werden im nächsten Jahr Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden.Eltern müssen mit ihrem Kind persönlich zur gewünschten Grundschule kommen. Sie brauchen das Familienstammbuch und einen Nachweis über den Masernschutz, zum Beispiel den Impfausweis. Für Kinder aus dem Ausland sind außerdem die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde der Eltern und der Pass erforderlich. Nach der Anmeldung bekommen die Eltern per Post eine Einladung zur ärztlichen Untersuchung ihres Kindes. Mehr Infos zur Anmeldung an den Oberhausener Grundschulen gibt es HIER.
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