
© stockpics - stock.adobe.com
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Der Stadtrat hatte im Mai einen neuen Steuersatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke beschlossen – er gilt für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Oberhausen. Da die Steuer für 2026 noch nicht festgesetzt war, wird die erste Jahreshälfte auf einmal fällig – und zwar am 23. Juli (2026). Die zweite Hälfte folgt in zwei Raten: am 17. August und am 16. November. Wer der Stadt bereits eine Bankeinzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts tun – die Beträge werden automatisch abgebucht. Bei Fragen zur Berechnung bittet die Stadt darum, keine Warteschlange am Telefon in Kauf zu nehmen, sondern eine E-Mail an grundbesitzabgaben@oberhausen.de zu schicken.
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