Jobcenter informiert über "Bürgergeld für einen Monat"

Oberhausener, die nicht wissen, wie sie ihr Heizkostennachzahlung oder Rechnung von zum Beispiel Heizöl bezahlen sollen, könnten Unterstützung vom Jobcenter bekommen. Unter Umständen kann Bürgergeld für einen Monat beantragt werden.

© Gerd Wallhorn / FUNKE Foto Services

Das gilt auch für Menschen, die bislang keine Leistungen vom Jobcenter beziehen. In solchen Fällen kann ein Antrag auf Bürgergeld für einen Monat gestellt werden. Der Antrag muss nicht unbedingt in dem Monat gestellt werden, in dem die Rechnung zu zahlen ist. Allerdings muss er spätestens bis zum Ablauf des dritten Monat gestellt sein. Bei der Prüfung, ob Oberhausener Anspruch auf das Bürgergeld haben, werden die üblichen Voraussetzungen geprüft. Über das Einkommen aller Mitglieder des Haushalts und über das Vermögen muss Auskunft gegeben werden. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person einer Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Weitere Meldungen

skyline