Keine Maßnahmen-Verlängerung: Das gilt ab dem 3. April in NRW - Wüst gegen Hotspot-Regelung

Die Ampel-Regierung lässt für die Länder keinen Spielraum mehr zu: Die allermeisten Corona-Maßnahmen werden nach dem 2. April in Deutschland beendet. Ab dann gelten Basis-Schutzmaßnahmen und eine mögliche Hotspot-Regelung.

© Land NRW/Mark Hermenau

Die Gesundheitsminister aller 16 Bundesländer haben sich mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zusammengetan, um schlussendlich und diesmal auch endgültig festzulegen: in der Nacht zum 3. April enden die allermeisten Corona-Regelungen in Deutschland. Ab dann soll nur noch ein Bruchteil, die sogenannten Basisschutzmaßnahmen, an Regeln gelten. Welche das sind und die Bundesländer einsetzen können, haben wir euch hier aufgelistet:

  • Möglich ist die Maskenpflicht weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen
  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr kann bestehen bleiben
  • Testpflicht an Schulen ist laut Bundesregierung weiterhin möglich

Bundesweit bestehen bleiben soll die Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr (ICE, IC bei der Deutschen Bahn). Impf-, Genesenen- und Testnachweise sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. 2G oder 3G-Regelungen, Maskenpflicht in Innenräumen und weitere Maßnahmen, die wir kennen, gelten dadurch aber nicht verallgemeinert. Dafür käme die neu beschlossene Hotspot-Regelung in Frage.

NRW-Ministerpräsident Wüst im Interview zum Wegfall der allermeisten Coronamaßnahmen

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich zum Ende der Corona-Maßnahmen und zu seinem persönlichen Vorgehen nach dem 3. April geäußert. Er werde in Innenräumen auch vorerst weiter Maske tragen und allen auch empfehlen. Hotspot-Regelungen erteilt er gleichzeitig eine klare Absage. Das gesamte Gespräch mit ihm könnt ihr euch hier anhören.

© radioNRW

Was die Hotspot-Regelung aussagt

Mit dem Wegfall der allermeisten Corona-Maßnahmen werden sich die Bürgerinnen und Bürger ab dem 3. April zurechtfinden. Es sei denn, der Landtag erklärt einzelne Regionen oder das ganze Bundesland zum Hotspot. Dass NRW bald ein einziger großer Hotspot wird, ist unwahrscheinlich. Das hat damit zu tun, dass die Definition, was ein Hotspot ist, sehr eng gefasst ist. Es muss eine Gefährdung der gesundheitlichen Versorgung drohen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagt in Düsseldorf: "Die Regelung, Hotspots zu machen, kann ich zurzeit mit einer sicheren Gesetzesbegründung nicht erkennen. Wir sind dabei, nochmal Zahlen zusammenzutragen. Dann werden wir in der Koalition unsere Schlüsse daraus ziehen. Mehr kann ich nicht sagen.“ Die Frage lautet nämlich, ab welchem Grenzwert genau eine Überlastung der Krankenhäuser droht. Das wurde bisher nicht gerichtsfest definiert. Im Klartext: Wenn nichts passiert, gilt nach dem 2. April bei uns in NRW wirklich nur noch in Bus und Bahn und in Einrichtungen mit vorerkrankten Menschen eine Maskenpflicht.

Eine Möglichkeit gäbe es noch: Möglicherweise tritt in dieser Woche der Landtag zu einer Sondersitzung zusammen. Der Landtag könnte darüber entscheiden, ob das gesamte Bundesland ein Hotspot werden soll. Mecklenburg-Vorpommern hat das vorgemacht. Dass das aber so durchkommt, ist ebenfalls unwahrscheinlich. Die CDU unter Hendrik Wüst würde das vielleicht noch mittragen - aber sie regiert zusammen mit der FDP in einer schwarz-gelben Koalition. Die FDP ist - wie von der Bundes-FDP bekannt - seit langem dafür, die Corona-Maßnahmen weitgehend zu lockern. So würde, sollte es eine Sondersitzung des Landtags tatsächlich geben, vermutlich keine Mehrheit für eine Hotspotlösung für das ganze Land zustande kommen. Für einzelne Regionen oder Städte wäre das aber nicht ausgeschlossen. Nach Angaben der Landtagsverwaltung wurde bisher aber noch keine Sondersitzung von einer Fraktion im Landtag beantragt.

Autoren: José Narciandi und Joachim Schultheis

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