
© Olaf Ziegler/FUNKE Foto Services
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Ruhr-Universität Bochum
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Die Einrichtung hat sich, nach eigenen Angaben, als erste Uni in Deutschland dazu verpflichtet, Prüfungstermine so zu legen, dass sie nicht mit einem religiösen Arbeitsverbot oder hohen Feiertagen kollidieren. Der Beschluss gilt für alle Religionsgemeinschaften. Relevant ist das unter anderem für orhodoxe Juden, weil bei ihnen am Schabbat ein Schreibverbot gilt - aber auch für Muslime zum Beispiel mit Blick auf das Opferfest. Die christlichen Feiertage sind sowieso gesetzlich geschützt. Die Ruhr-Uni Bochum will Betroffenen zeitnah Ersatztermine für Prüfungen anbieten, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen.
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