Kirmes-Unglück: Gericht prüft Anklage
Veröffentlicht: Dienstag, 19.11.2024 09:09
Der tödliche Unfall auf der Fronleichnamskirmes im vergangenen Jahr könnte jetzt bald vor Gericht landen. Auf dem Fahrgeschäft "Break Dance" war damals der 17-Jährige Sohn der Schaustellerfamilie ums Leben gekommen. Das Amtsgericht Oberhausen prüft aktuell, ob in dem Fall die Anklage zugelassen wird. Das hat uns ein Sprecher bestätigt. Beschuldigt wird demnach ein 34-jähriger Mann aus Essen. Er soll wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden. Laut Anklage soll der tödliche Unfall anders abgelaufen sein, als damals berichtet.
Medien hatten damals berichtet, der 17-Jährige Schaustellersohn habe auf dem "Break Dance" noch auf dem Boden liegende Chips einsammeln wollen, als das Fahrgeschäft gestartet plötzlich wurde. In der Anklage steht dagegen, dass der 17-Jährige zum Zeitpunkt des Unglücks gar nicht im Dienst war, sondern sich in seiner Freizeit auf dem "Break Dance" befand. Der 34-Angeklagte war demnach im Dienst. Weil nicht viel los war, sollen beide beschlossen haben, eine Runde mit dem "Break Dance" zu fahren. Der Angeklagte soll dem Mann im Kassenhäuschen das Startsignal zu einem Zeitpunkt gegeben haben, als der 17-Jährige noch nicht in der Gondel gesichert war. Er wurde herausgeschleudert und tödlich verletzt. Der angeklagte 34-Jährige muss bei Verurteilung mit einer Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, möglicherweise auf Bewährung.