Klage der Kurzfilmtage erfolgreich

Die Oberhausener Kurzfilmtage haben sich vor Gericht erfolgreich gegen die Absage von Fördergeldern gewehrt. Die Kurzfilmtage haben vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen eine Entscheidung der Filmförderungsanstalt FFA geklagt und Recht bekommen. Demnach war die Ablehnung eines Förderantrags zur "Digitalisierung des nationalen Filmerbes" nicht zulässig, teilten die Kurzfilmtage jetzt mit.

Die FFA hatte die Förderung mit der Begründung abgelehnt, dass die Kurzfilmtage eine städtische Gesellschaft sind und zugleich ein Filmmuseum gefördert, das als städtische Verwaltungseinheit geführt wird. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die Kurzfilmtage nicht anders als andere vergleichbare Einrichtungen behandelt werden dürfen.

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