
© Olaf Ziegler/FUNKE Foto Services
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Innerhalb von Gebäuden müssen auf dem Weg zum Wahlraum und auch im Wahlraum selbst Masken getragen werden. Das gilt auch für Warteschlangen VOR Gebäuden. Das ist nicht nur für Wähler vorgeschrieben, sondern auch für die Wahlvorstände. Letztere können aber im Wahlraum statt Maske auch ein Visier tragen, wenn es das ganze Gesicht bedeckt, sagt die Stadt. Dazu muss aber ein Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Mitgliedern des Wahlvorstands und zu Wählern gewährleistet sein.
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