
© Martin Sandera - stock.adobe.com
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Hier finden Bauarbeiten statt (Symbolbild).
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Demnach gilt: Wenn Bauarbeiten geplant sind, die eine Neuaufteilung von Verkehrsflächen vorsehen und somit Planungsalternativen bestehen, muss die Stadt die Anlieger in bestimmten Fällen vorab auf einer Versammlung darüber informieren. Anlieger sollen sich die Pläne anschauen und eigene Ideen und Vorschläge äußern können. Voraussetzung für verbindliche Infoversammlungen sind, dass von geplanten Baumaßnahmen mindestens 10 Anliegergrundstücke betroffen sind und sich die voraussichtlichen Verteilkosten auf mindestens 3 Euro pro Quadratmeter belaufen.
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