Länger Party zur Fu´ßball-EM möglich

Bei der Fußball-Europameisterschaft darf draußen besonders lange gefeiert werden. Das Land hat das Gesetz für die Zeit der EM vorübergehend geändert.

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Demnach darf z.B. in den Austragungsstädten Dortmund und Gelsenkirchen in neun Nächten bis 1 Uhr nachts gefeiert werden. In weiteren 13 Nächten bis Mitternacht. Die Regelung gilt für Großveranstaltungen im Ruhrgebiet im Rahmen der EM, die von den Städten oder von beauftragten Firmen auf die Beine gestellt werden. Weitere Ausnahmen können die Städte selbst festlegen. Unbegrenzt Lärm darf aber trotz der Landesregelung nicht gemacht werden. In der Nähe von Wohngebieten muss sichergestellt sein, dass die Anwohner nicht zu sehr belastet werden. Das Land empfiehlt den Städten außerdem schon jetzt, über eine zentrale Beschwerde-Hotline nachzudenken. Die Fußball-EM beginnt am 14. Juni - einen Monat später läuft das Finale.

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