Landgericht befasst sich mit Messerattacke

Das Landgericht Duisburg wird sich ab heute mit dem Messerangriff im November im Oberhausener Marienviertel befassen. Verantworten muss sich ein Familienvater.


© Stephan Eickershoff / FUNKE Foto Services

Laut einem Gerichtssprecher wird es keinen Strafprozess geben, sondern einen sogenannten Sicherungsprozess. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Ihm droht deshalb keine Gefängnisstrafe, sondern die Unterbringung in einer Psychiatrie. Ihm wird in vier Fällen gefährliche Körperverletzung zusammen mit versuchtem Totschlag vorgeworfen. Der Mann war in einem Mehrfamilienhaus in der Arndtstraße mit einem Messer auf seine Lebensgefährtin losgegangen. Dabei verletzte er auch die elfjährige Tochter schwer und zusätzlich zwei Nachbarinnen, die helfen wollten. Weitere Nachbarn wählten den Notruf.

Weitere Meldungen

skyline