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Foto: Polizei Oberhausen
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"Mal eben schnell" ausgeliehen - aber die StVO gilt trotzdem

Oberhausen (ots) -

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E-Scooter sind schnell ausgeliehen und für kurze Wege praktisch. Die Einfachheit der Nutzung bedeutet allerdings nicht, dass die Straßenverkehrsordnung ebenso einfach ausgehebelt werden kann.

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Nicht zu zweit fahren, nicht auf dem Gehweg und: Rot heißt Stopp - auch auf dem E-Scooter. Wer Verkehrsregeln missachtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Manchmal folgt die Strafe in Form von Schmerzen auch unmittelbar - wie ein aktueller Verkehrsunfall in Oberhausen zeigt.

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Am Mittwoch (26.08.2026) gegen 13:50 Uhr kam es im Kreuzungsbereich Buschhausener Straße/Lindnerstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem E-Scooter und einem Pkw. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr der E-Scooter-Fahrer auf der Lindnerstraße in Richtung Konrad-Adenauer-Allee.

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Nach eigenen Angaben hatte es der Mann eilig. Obwohl die Fußgängerampel für ihn Rot zeigte, fuhr er in den Kreuzungsbereich und versuchte, zwischen gerade anfahrenden Fahrzeugen hindurchzufahren. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem Pkw, der auf der Buschhausener Straße unterwegs war und bei Grünlicht angefahren war.

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Der E-Scooter-Fahrer stürzte über den Lenker. Er wurde durch einen Rettungswagen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

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