Maskenpflicht im Freien gilt weiter

Oberhausen verlängert die Maskenpflicht im Freien. Eigentlich wäre sie um Mitternacht ausgelaufen, sagt die Stadt. Jetzt gilt sie weiter bis einschließlich 9. März. Das soll helfen, dass sich die Omikron-Variante des Coronavirus nicht so schnell weiter ausbreitet.

© Gerd Wallhorn/FUNKE Foto Services

In den bereits festgelegten Bereichen muss weiterhin mindestens eine medizinische Maske getragen werden - zum Beispiel am Sterkrader Tor, auf Teilen der Marktstraße, auf der CentrO-Promenade oder im Bereich des Holtener Marktplatzes. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Letztere müssen das bei einer Kontrolle durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können. Auch wer vor einem Imbiss an einem festen Steh- oder Sitzplatz etwas isst oder trinkt, darf seine Maske abnehmen.

Hier geht es zur Allgemeinverfügung für die verlängerte Maskenpflicht. Alle Bereiche und Uhrzeiten sind noch mal angegeben, dazu gibt es markierte Kartenausschnitte.

Hier gilt überall Maskenpflicht:

Stadtbezirk Sterkrade werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr

  • Bahnhofstraße (einschließlich „Kleiner Markt“) zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und Ostrampe
  • Steinbrinkstraße zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und der Kreuzung Friedrichstraße/Eugen-zur-Nieden-Ring
  • der gesamte Bereich (inklusive Parkplatz) am Sterkrader Tor
  • der gesamte Bereich des Martha-Schneider-Bürger-Platzes

Stadtbezirk Osterfeld werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr

  • Gildenstraße zwischen Marktplatz Osterfeld und Bottroper Straße

Stadtbezirk Alt-Oberhausen werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr

  • Marktstraße zwischen Mülheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße
  • Elsässer Straße zwischen Marktstraße und Poststraße inklusive Friedensplatz
  • Langemarkstraße zwischen Helmholtzstraße und Friedensplatz
  • Lothringer Straße zwischen Marktstraße und Hermann-Albertz-Straße

Neue Mitte Oberhausen (CentrO) werktags in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr

  • CentrO-Promenade begrenzt durch den Platz der Guten Hoffnung und den Luise-Albertz-Platz

Stadtbezirk Schmachtendorf werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr

  • Dudelerstraße zwischen Schmachtendorfer Straße und Oranienstraße
  • der gesamte Bereich am Schmachtendorfer Marktplatzes

Stadtbezirk Holten freitags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr

  • der gesamte Bereich des Holtener Marktplatzes

Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht:

  1. für Kinder bis zum Schuleintritt. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
  2. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
  3. an festen Sitz- oder Stehplätzen von gastronomischen Einrichtungen (Imbiss- und Ausschankständen).
  4. für die notwendige Einnahme von Speisen und Getränken.
  5. in sonstigen Fällen, wenn das Ablegen der Maske unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern nur wenige Sekunden dauert.
  6. für Inhaberinnen und Inhaber sowie Beschäftigte der Einrichtungen bzw. Verkaufsstände, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches) ersetzt wird.


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