
© rcfotostock - stock.adobe.com
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Das heißt, dass sie davon ausgeht, dass der Beschuldigte zur Tatzeit schuldunfähig war. Kommt es zu einer Hauptverhandlung, droht ihm keine Gefängnisstrafe, sondern die Unterbringung in einer Psychiatrie. Ihm wird in vier Fällen gefährliche Körperverletzung zusammen mit versuchtem Totschlag vorgeworfen. Der Mann war in einem Mehrfamilienhaus in der Arndtstraße mit einem Messer auf seine Lebensgefährtin losgegangen. Dabei verletzte er auch die elfjährige Tochter schwer und zusätzlich zwei Nachbarinnen, die helfen wollten. Weitere Nachbarn wählten den Notruf.
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