Neue Allgemeinverfügung - Neue Infos zum Impfen

Die Stadt Oberhausen hat wegen der anhaltend hohen Sieben-Tage-Inzidenz eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ab morgen gelten für uns alle wieder schärfere Auflagen.

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Im öffentlichen Raum darf sich demnach nur noch ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Kinder werden nicht mitgezählt. Wenn Menschen aus verschiedenen Hausständen gemeinsam im Auto unterwegs sind, muss abgesehen vom Fahrer eine medizinische Maske getragen werden. Auch die Nutzung von Sportanlagen und Spielplätzen wird wieder eingeschränkt.


Hier die Punkte im Detail:

  • Im öffentlichen Raum darf sich nur noch ein Hausstand mit einer einzigen weiteren Person treffen, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann.


  • Bei der gemeinsamen Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss jeder – sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht – eine medizinische Maske tragen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die Fahrerin/den Fahrer.


  • Auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren: Sport in Gruppen ist nur noch mit bis zu fünf Kindern zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.


  • Die Nutzung aller Spielplätze im Stadtgebiet Oberhausen ist von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages untersagt.

Impfstart für U-80-jährige in Sichtweite

Neues gibt es auch für die Impfwilligen, die unter 80 Jahre alt sind. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte angekündigt, dass die Impfungen für sie gestartet werden können. In Oberhausen bekommen in der nächsten Woche zunächst die 79-jährigen ein Infoschreiben der Stadt. Darin steht, dass sie sich ab dem 6. April bei der Kassenärztlichen Vereinigung für einen Termin melden können. Auch die 78-jährigen werden wohl noch im April angeschrieben.

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