
Die wichtigsten Änderungen: Die Betreuung läuft künftig verbindlich von 7:30 bis 16 Uhr — Kinder müssen mindestens bis 15 Uhr bleiben. Wer früher arbeiten muss, kann ab 7 Uhr eine Frühbetreuung beantragen, wenn mindestens fünf Eltern des Standorts das nachweisen. Neu ist auch, dass Kinder einen Impfschutz gegen Masern brauchen, um aufgenommen zu werden. Der Anmeldestichtag wird vom 31. März auf den 28. Februar vorgezogen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Erstklässler erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz — dieser Anspruch wird in den Folgejahren auf weitere Jahrgangsstufen ausgeweitet. Die Beiträge für Eltern bleiben vorerst unverändert. Gültig sein wird die neue Satzung, sobald sie im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht wurde.