Nicht-Geimpfte werden ausgeschlossen

Ab morgen greift auch bei uns in der Stadt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes. Damit werden die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz aus der vergangenen Woche konkret umgesetzt.

Laboruntersuchungen auf das Vorhandensein von Coronavirus COVID-19. Bluttest im Krankenhaus. Medizinische Ausrüstung.
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Im Einzelnen bedeutet das, dass - grob gesagt - im Freizeitbereich Nicht-Geimpfte ausgeschlossen werden. Dazu zählen Sport, Theater, Kino, Weihnachtsmärkte oder Schwimmbäder. In Bereichen, wo besonders eng zusammengestanden oder -gesessen wird, greift ab morgen die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen Test vorlegen müssen - z.B. auf Karnevalssitzungen, in Discos oder Bars. 3G gilt am Arbeitsplatz. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ab morgen täglich ein frisches Testergebnis vorlegen. Der Arbeitgeber wird das kontrollieren müssen. 3G gilt auch für Beerdigungen, Trauungen oder den Besuch beim Friseur. Das Land hat angekündigt, die Städte zunächst finanziell bei der Kontrolle der Regeln zu unterstützen. Ausnahmen gelten für Minderjährige und Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen, die nicht geimpft werden können.

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