
Ein Freibetrag sorgt dafür, dass der Arbeitgeber jeden Monat weniger Steuern abzieht. Das Geld landet also direkt auf dem Konto und nicht erst nach der Steuererklärung. Wer zum Beispiel täglich 40 Kilometer zur Arbeit pendelt, merkt das schnell auf dem Gehaltszettel - so beschreibt es das Finanzamt. Auch Arbeitsmittel, Fortbildungen, Kinderbetreuung, Spenden oder hohe Krankheitskosten können mitzählen. Der Antrag läuft online über die Steuer-Website des Staates (www.elster.de). Wichtig sind zwei Termine: Für dieses Jahr sind Anträge noch bis zum 30. November (30.11.) möglich, für 2027 gilt der Freibetrag ab Januar, wenn der Antrag bis zum 31. Januar 2027 (31.01.2027) eingeht. Wer später dran ist, bekommt den Vorteil erst ab dem Monat nach dem Antrag.