
Der 10-jährige Schüler fuhr gegen 10 Uhr mit seiner Klasse auf der Straße Am Flaßdieck – im Rahmen des regulären Fahrradunterrichts der Polizei Oberhausen für Grundschulen. Als er an einem geparkten Auto vorbeifuhr, öffnete eine 64-Jährige plötzlich ihre Fahrertür. Das Kind konnte nicht mehr ausweichen, prallte gegen die Tür und stürzte – leichte Verletzungen waren die Folge. Die Polizei appelliert: Wer aus einem geparkten Auto aussteigt, sollte immer zuerst in den Spiegel und über die Schulter schauen – besonders wenn Radfahrende in der Nähe unterwegs sind.
Bei einem sogenannten Dooring-Unfall droht Autofahrern ein Bußgeld von 50 Euro. Möglich sind auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Verletzt sich der Radfahrer, kommt eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung in Frage, die meist mit einer Geldstrafe belegt wird. Meistens haften Autofahrer bzw. deren Versicherung auch zu 100 Prozent für Sachschäden und Schmerzensgeld.