
© Volker Herold / FUNKE Foto Services
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Grundstückseigentümer müssen von 7 bis 20 Uhr die Gehwege vor ihrem Haus in 1,20 bis 1,50 Meter Breite frei halten, heißt es von der Verwaltung. Zum Streuen sollen Sand oder Splitt verwendet werden, nicht Salz. Das schädigt Bäume und Tiere. Der Schnee gehört auf das eigene Grundstück und nicht an den Straßenrand. Wer nicht räumt, riskiert Bußgeld und muss bei Stürzen Schadensersatz zahlen. Auch Dachlawinen sind gefährlich - Hausbesitzer müssen Warnschilder aufstellen oder Bereiche absperren. Für Oberhausener bedeutet das: Schaufel raus und ran an den Schnee, sonst wird es teuer.
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