OLG hebt Urteil zu tödlichem Unfall auf

Der tödliche Unfall auf der A52 vor knapp drei Jahren bleibt vorerst ohne juristische Folgen für den Unfallfahrer. Das Oberlandesgericht Hamm hat seine Verurteilung aufgehoben. Das Landgericht Essen hatte den mittlerweile 26-Jährigen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

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Das OLG sah in der Begründung schwere Fehler. Das berichtet die WAZ. Das Gericht habe lückenhaft und teilweise widersprüchlich argumentiert. U.a. hätten die Richter an einer Stelle behauptet, dass der Unfallfahrer die Routine im Umgang mit schnellen Autos gefehlt habe. An anderer Stelle seien dagegen regelmäßige Fahrten mit Sportwagen bescheinigt worden. Das Verfahren muss nun neu aufgerollt werden. Im März 2019 war der junge Mann aus Essen auf der A52 mit einem McLaren von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Seine 18-jährige Beifahrerin kam dabei ums Leben. Der Fahrer selbst blieb nahezu unverletzt.

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