Osterferien in EU-Ländern: Diese Corona-Regeln gelten bei den beliebtesten Urlaubszielen

Das Reisen in Europa ist zumindest in diesem Frühling deutlich leichter geworden. Beliebte Ziele locken mit viel Normalität und nur wenigen Anti-Corona-Maßnahmen. Einen Überblick haben wir für euch hier bereitgestellt.

Italien

Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder

eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen. 

Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.

Was passiert bei einer Infektion: ln Italien müssen sich geimpfte und genesene Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, sieben Tage häuslich

isolieren. Für Ungeimpfte oder Menschen, bei denen die Genesung oder die doppelte Impfung 120 Tage zurückliegt, beträgt der Zeitraum zehn Tage. Wer Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, muss nicht in Quarantäne, sondern für zehn Tage in Innenräumen oder bei Menschenansammlungen eine FFP2-Maske tragen.

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Spanien

Einreisebeschränkungen: Urlauber müssen sich vor der Reise auf der Internetseite "Spain Travel Health-Portal" anmelden. Alle Reisenden

über zwölf Jahre brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.

Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln. 

Was passiert bei einer Infektion: Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.

Portugal

Einreisebeschränkungen: Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal "Passenger Locator Form - Flight Information". 

Alltagsbeschränkungen: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.

Was passiert bei einer Infektion: Im Falle einer Corona-Infektion beträgt die häusliche Quarantänepflicht sieben Tage.

Österreich

Einreisebeschränkungen: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel, jeder muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren.

Alltagsbeschränkungen: Im Land herrscht in allen Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien ist zusätzlich weiter die 2G-Regel in Kraft - und zwar für den Zutritt zur Gastronomie und zu Indoor-Sportstätten.

Was passiert bei einer Infektion:  Wer sich mit Corona infiziert muss für fünf Tage in Isolation. Danach dürfen Betroffene fünf weitere Tage keine Lokale, Konzerte und Kinos besuchen - es sei denn sie haben sich freigetestet. In Wien gilt, anders als im Rest Österreichs, eine Isolation von zehn Tagen. Auch diese kann aber mit einem negativen Test nach fünf Tagen beendet werden.

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Schweiz

Einreisebeschränkungen: Reisende aus EU-Staaten und einigen weiteren Ländern können ohne Auflagen in die Schweiz. Andere Touristen müssen geimpft oder genesen sein.

Alltagsbeschränkungen: Anfang April wurden die letzten landesweiten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Es müssen somit keine Masken getragen oder Nachweise vorgezeigt werden.

Was passiert bei einer Infektion: Mit dem Coronavirus infizierte Menschen müssen nicht in Isolation. Allerdings raten die Behörden zur freiwilligen Absonderung, falls Symptome auftreten.

Frankreich

Einreisebeschränkungen: Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfpass vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen.

Alltagsbeschränkungen: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Was passiert bei einer Infektion: Für Kontaktpersonen gibt es in Frankreich keine vorgeschriebene Quarantäne mehr, es wird zur Einhaltung der Hygieneregeln gemahnt. Corona-Infizierte mit vollständigem Impfschutz müssen sieben Tage in Isolation und können sich nach fünf Tagen freitesten. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen zehn Tage in Isolation und können sich nach sieben Tagen freitesten.

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Griechenland

Einreisebeschränkungen: Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.

Alltagsbeschränkungen: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

Niederlande

Einreisebeschränkungen: Für deutsche Touristen und Urlauber gibt es keinerlei Einreisebestimmungen. Lediglich die Empfehlung, sich selbst zu testen, wenn man Corona-Symptome hat und dementsprechend zu Hause zu bleiben, wenn man positiv ist.

Alltagsbeschränkungen: Die letzten Corona-Maßnahmen sind seit dem 23. März aufgehoben.

Was passiert bei einer Infektion: Wer infiziert ist oder Kontakt mit einem bestätigten Corona-Fall hatte, muss zunächst für fünf Tage in Isolation. Wer fieberfrei ist, kann sich dann frei bewegen, ist aber verpflichtet, für weitere fünf Tage eine FFP2-Maske zu tragen.

Türkei

Einreisebeschränkungen: Reisende in die Türkei haben drei Möglichkeiten: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Alltagsbeschränkungen: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr.

Was passiert bei einer Infektion: Die Isolation für positiv Getestete endet nach sieben Tagen und kann mit einem negativen Testergebnis auf fünf Tage verkürzt werden. Kontaktpersonen müssen sich nicht isolieren, wenn sie einen Genesenen-Status oder eine Booster-Impfung haben, die nicht länger als drei Monate alt sind. 

Urlaub in Deutschland - Stau vorprogrammiert

Wer dagegen in Deutschland Urlaub machen möchte, muss in Sachen Corona-Regeln eigentlich nur noch in Hamburg auf einiges achten. Denn dort gilt (Stand: 13. April 7 Uhr) immer noch die sogenannte Hotspot-Regel für Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen. In Mecklenburg-Vorpommern, einem beliebten Urlaubs-Bundesland, laufen die Corona-Hotspot-Regeln zum Gründonnerstag (14. April) aus und damit gelten die selben Regeln wie in NRW.

Worauf sich Reisende allerdings in jedem Fall einstellen müssen, sind Staus auf den Autobahnen. Für Gründonnerstag, Ostersonntag und Ostermontag werden einige Autobahnen ziemlich voll sein. Besonders belastete Strecken für den ADAC mit NRW-Bezug sind unter anderem:

  • A1 Bremen – Hamburg und Dortmund – Köln
  • A1/A 3/A 4 Kölner Ring
  • A61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen

Hinzu kommen die viel befahrenen Autobahnen A3, A7, A8 und A9, die sowohl im Süden und Osten der Republik für teils Wartezeiten verantwortlich werden. (dpa mit js)

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