
Am Donnerstag (27.08.), gegen 06:57 Uhr, kam es im Bereich der Osterfelder Straße/Waghalsstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Pedelec. Der Radfahrer wurde dabei leicht verletzt.
Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 39-jährige Pedelec-Fahrer die Osterfelder Straße auf dem dortigen Radweg in Richtung Arminstraße. Dabei nutzte er den Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Zeitgleich wollte ein 20-jähriger Pkw-Fahrer aus der Waghalsstraße nach rechts auf die Osterfelder Straße abbiegen. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenstoß.
Der Radfahrer stürzte und verletzte sich; ein Rettungswagen brachte ihn zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. Der Pkw wurde im Frontbereich erheblich beschädigt, auch das Pedelec wurde beschädigt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 5.500 Euro.
Die Polizei Oberhausen weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Radfahrer müssen die für sie vorgeschriebene Fahrtrichtung beachten. Ein Radweg darf grundsätzlich nicht entgegen der ausgeschilderten Fahrtrichtung benutzt werden. Gleichzeitig müssen Autofahrer beim Abbiegen und beim Queren von Radwegen besonders aufmerksam sein und mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Ein zusätzlicher Blick in beide Richtungen kann dabei entscheidend sein.
Denn im Straßenverkehr gilt: Nicht nur auf das eigene Vorfahrtsrecht oder die eigene Fahrtrichtung verlassen - immer auch mit dem Fehlverhalten anderer rechnen.
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