Recklinghäuser Todesfahrer akzeptiert Urteil nicht

Zehn Monate nach der Todesfahrt in Recklinghausen hat der Fahrer Revision eingelegt. Damit landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Der Mann war letztes Jahr mit seinem Auto in eine Bushaltestelle gerast. Dabei kam eine Frau ums Leben.

Er war zu drei Jahren Haft verurteilt worden plus einer vierjährigen Führerschein-Sperre. Der Fahrer glaubt, dass er wegen psychischer Probleme vermindert schuldfähig ist. Der 33-Jährige hatte vor der Fahrt damals Schlafmittel genommen.

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