Reinigung mindestens einmal pro Woche

Unsere Wirtschaftsbetriebe bekommen immer wieder Anfragen, wer in der Stadt welche Reinigungsaufgaben zu übernehmen hat. Die WBO hat deshalb die wichtigsten Regelungen zusammengefasst und online gestellt.

Wenn der Schnee auf Laub fällt, ist der Herbst eindeutig vorbei (Symbolbild).
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Grundsätzlich gelte die Faustregel: Die WBO macht die Straßen sauber, der Grundstückseigentümer die Gehwege. Das bedeutet, dass er oder jemand, den er beauftragt jetzt im Herbst dafür sorgen muss, dass der Gehweg von Laub befreit wird, im Winter von Eis und Schnee. Aber auch im Frühjahr und im Sommer müssen die Gehwege sauber gehalten werden. Die WBO hat alle Straßen der Stadt in Klassen unterteilt. Danach richtet sich, wie häufig die Wirtschaftsbetriebe reinigen. Das gilt aber auch für Anwohner. Für Anliegerstraßen ist z.B. mindestens eine wöchentliche Reinigung der Gehwege vorgeschrieben. Die Satzung mit allen Straßen gibt es bei der WBO zum herunterladen:https://www.wbo-online.de/bibliothek/satzungen-und-zertifikate

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