
© Olaf Ziegler/FUNKE Foto Services
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Wer ein Konto gepfändet bekommt, hat das Recht auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto. Damit bleibt jeden Monat ein Grundbetrag unangetastet, mit dem Miete, Strom und Lebensmittel bezahlt werden können. Die Umwandlung ist einfach: Einfach bei der Bank anrufen und die Umwandlung des Girokontos verlangen – spätestens nach vier Werktagen muss das P-Konto eingerichtet sein, ohne Termin, ohne Formulare und ohne Extrakosten, so die Verbraucherzentrale. Wichtig: Die Bank darf die Einrichtung nicht von Bedingungen abhängig machen – auch ein Minus auf dem Konto ist kein Hinderungsgrund. Wer persönliche Beratung möchte, kann sich in dieser Woche an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Oberhausen wenden.
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