
Schulden: Diese Woche gibt es kostenlose Beratung
Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet – viele wissen nicht, dass sie bei einer Kontopfändung gesetzlich geschützt sind. Die Oberhausener Verbraucherzentrale klärt in dieser Woche (15. bis 19.06.) auf.
Veröffentlicht: Montag, 15.06.2026 12:00
Wer ein Konto gepfändet bekommt, hat das Recht auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto. Damit bleibt jeden Monat ein Grundbetrag unangetastet, mit dem Miete, Strom und Lebensmittel bezahlt werden können. Die Umwandlung ist einfach: Einfach bei der Bank anrufen und die Umwandlung des Girokontos verlangen – spätestens nach vier Werktagen muss das P-Konto eingerichtet sein, ohne Termin, ohne Formulare und ohne Extrakosten, so die Verbraucherzentrale. Wichtig: Die Bank darf die Einrichtung nicht von Bedingungen abhängig machen – auch ein Minus auf dem Konto ist kein Hinderungsgrund. Wer persönliche Beratung möchte, kann sich in dieser Woche an die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Oberhausen wenden.