Schutzverordnung: Mehr Rechte fürs Ordnungsamt

Im Kampf gegen das Coronavirus hat das Land NRW die Schutzverordnung noch mal verschärft. Das stärkt die Rechte des Oberhausener Ordnungsamts. Ab sofort müssen die Mitarbeiter das Zusammentreffen von mehreren Leuten als eine Straftat bewerten, nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit.

Bei Ordnungswidrigkeiten geht es nur um geringfügige Verstöße. Bei Straftaten sieht das schon anders aus. Neben einer Geldstrafe drohen nach dem Infektionsschutzgesetz auch bis zu fünf Jahre Gefängnis. Sobald drei Personen zusammenstehen und sich nicht zerstreuen, wenn wir sie dazu auffordern, handelt es sich ab sofort um eine Straftat, heißt es aus dem Krisenstab. Es wird keine langen Diskussionen mehr geben, sondern mindestens ein Bußgeld von 200 Euro pro Person. Ausnahmen bei Gruppen gelten zum Beispiel für Familien.

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